Diddy hat einen neuen Haftentlassungstermin bekommen!
Diddys Haftentlassung hat sich erneut nach vorne verschoben. Der Rapper hat einen neuen voraussichtlichen Entlassungstermin bekommen, während sein Berufungsverfahren weitergelaufen ist.
Diddys Haftentlassung hat sich erneut nach vorne verschoben. Der Rapper hat einen neuen voraussichtlichen Entlassungstermin bekommen, während sein Berufungsverfahren weitergelaufen ist.
Mit dieser Entwicklung haben wohl nur die wenigsten gerechnet: Diddys voraussichtlicher Haftentlassungstermin hat sich erneut nach vorne verschoben. Statt wie zuletzt geplant im April 2028 hat der Rapper nach aktuellem Stand bereits Ende Februar 2028 aus dem Gefängnis entlassen werden können. An seinem Berufungsverfahren hat sich allerdings nichts geändert.
In den vergangenen Monaten hat sich Diddys Entlassungsdatum mehrfach verändert. Ursprünglich ist seine Freilassung erst für Juni 2028 vorgesehen gewesen. Danach hat sich der Termin zunächst auf Ende April und später auf Mitte April verschoben. Mit dem neuen Datum hat sich seine Haftzeit noch einmal deutlich verkürzt.
Der Rapper ist zu einer 50-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht hat ihn in zwei Fällen wegen der Ermöglichung von Reisen zum Zweck der Prostitution schuldig gesprochen. Von den schwerwiegenderen Vorwürfen wie Menschenhandel und organisierter Kriminalität ist Diddy dagegen freigesprochen worden. Trotz seiner Verurteilung hat sein Anwaltsteam weiter gegen das Urteil gekämpft.
Warum die Haftentlassung erneut vorgezogen worden ist, haben die US-Behörden nicht erklärt. Medienberichten zufolge hat Diddy allerdings an einem Drogen-Rehabilitationsprogramm teilgenommen. Solche Programme haben in den USA unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verkürzung der Haftstrafe führen können.
Warum die Haftentlassung erneut vorgezogen worden ist, haben die US-Behörden nicht erklärt. Medienberichten zufolge hat Diddy allerdings an einem Drogen-Rehabilitationsprogramm teilgenommen. Solche Programme haben in den USA unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verkürzung der Haftstrafe führen können.
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